Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Der Zuschuss des Landes Steiermark beträgt 150 € für Ölheizungen, 70 € für Heizungen für andere Brennstoffe.
Dieser wird gewährt, wenn
- Hauptwohnsitz in Stainztal
- keinen Anspruch auf die Wohnbeihilfe NEU besteht
- monatliches Haushaltsnettoeinkommen die folgende Beträge nicht übersteigen:
- Haushalt mit 1 Person: 772,71 €
- Haushalt mit mehreren Personen: 1.158,43 €
- Eltern mit einem Kind: 1380,43 €
- Eltern mit zwei Kindern: 1602,43 €
- Eltern mit drei Kindern: 1824,43 €
- Alleinerzieherin mit einem Kind: 922,29 €
- Alleinerzieherin mit zwei Kindern: 1144,29 €
- Alleinerzieherin mit drei Kindern: 1366,29 €
- Landwirte: obige Einkommensgrenzen, wobei 39% vom Einheitswert des Jahreseinkommens nicht überschritten werden darf
- Selbstständige: obige Einkommensgrenzen, wobei 1/12 des Jahreseinkommenssteuerbescheides als Grundlage gilt.
Hinweis: Pensionen und Einkommen aus unselbständiger Arbeit werden 14x berechnet.
Nicht zum Einkommen zählen: Familienbeihilfe, Pflegegeld, Wochengeld, Stipendien, Schulbeihilfen, gezahlte Unterhaltszahlungen.
Antragsformulare erhalten Sie im Gemeindeamt.
Mitzubringen ist:
- Monatslohnzettel, Pensionsnachweise, allenfalls Bestätigungen über Arbeitslosengeld, Einheitswertbescheide, Pachtverträge etc.
- Nachweis der Heizungsart oder Brennstoffrechnung
Heizkostenzuschuss der Gemeinde Stainztal
Die Gemeinde Stainztal gewährt einen Heizkostenzuschuss in gleicher Höhe wie das Land Steiermark, wenn der Antrag des Landes genehmigt wird.


